Interna an Rechte verraten? Verfahren gegen Zwickauer Revierleiter eingestellt

Der damalige Chef des Zwickauer Polizeireviers hatte im Mai die rechte Szene mit Informationen versorgt. Die Staatsanwaltschaft sieht den Verdacht des Geheimnisverrates nicht bestätigt. Die Polizei ermittelt intern weiter.

Die Dienstgeheimnis-Affäre um den früheren Leiter des Polizeireviers Zwickau ist aus strafrechtlicher Sicht vom Tisch. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den 53-jährigen Beamten eingestellt und die Akte geschlossen. Das hat Ines Leonhardt, die Sprecherin der Zwickauer Anklagebehörde, der „Freien Presse“ auf Nachfrage mitgeteilt. Demnach habe sich der Verdacht gegen den Polizisten wegen Geheimnisverrates nicht bestätigt.

Hintergrund der Anschuldigungen gegen den hochrangigen Beamten: Am 14. Mai dieses Jahres wollte die Stadt auf dem Hauptmarkt ein interkulturelles Fest durchführen. Aber auch das rechtsgerichtete „Volksstimme Bürgerbündnis Zwickau“ hatte für den gleichen Tag eine Veranstaltung auf dem Hauptmarkt angemeldet. Damit zeichnete sich eine schwierige rechtliche Situation ab. Schließlich gab die Versammlungsbehörde der Stadt Zwickau den Vorrang und verwies das sogenannte Bürgerbündnis mit seiner Veranstaltung auf den nahen Kornmarkt. An dieser Stelle kam der Revierleiter der Polizeidirektion Zwickau ins Spiel: Per E-Mail teilte er dem Landratsamt seine Einschätzung zu dem bevorstehenden Versammlungsgeschehen mit und gab auch rechtliche Hinweise, wonach der Stadt keine Sondernutzungserlaubnis für ihre Veranstaltung an diesem Tag zustehe.

Die E-Mail schickte er auch an die rechte Gruppierung, die daraufhin vor dem Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung der Versammlungsbehörde klagte und gewann. Der als rechtsextrem bekannte Anwalt des „Volksstimme Bürgerbündnis Zwickau“ Martin Kohlmann legte die E-Mail des Polizisten während der Verhandlung dem Gericht quasi als Argumentationshilfe vor. Seine Mandantschaft gewann den Prozess.

Die Polizeidirektion leitete gegen den Revierleiter ein Disziplinarverfahren ein und versetzte ihn. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen auf – die sie jetzt also eingestellt hat. Laut der Sprecherin der Anklagebehörde sei zwar unbestritten, dass der Beamte die besagte E-Mail an das „Volksstimme Bürgerbündnis Zwickau“ weitergeleitet habe. Die Staatsanwaltschaft sei aber zu der Auffassung gekommen, der Beamte habe mit dem Inhalt keine Dienstgeheimnisse verraten.

Polizeiintern ist die Sache aber noch nicht geklärt. Während der Staatsanwalt ermittelte, ruhte das Disziplinarverfahren. Nun läuft es wieder an. „Es muss geprüft werden, ob sich der Polizist beamtenrechtlich korrekt verhalten hat“, sagte eine Polizeisprecherin. Der Ausgang des Verfahrens sei offen.